|
|
![]() |
![]() |
![]() |
bauantrag |
der
gesetzgeber schreibt für die änderung oder errichtung
von gebäuden die einreichung von bauvorlagen vor, die in der regel
von einem bauvorlageberechtigten architekten erstellt werden
müssen. dafür gibt es verschiedene verfahren bzw. festlegungen. ausschlaggebend ist hierfür die jeweilige landesbauordnung (lbo). haben sie fragen zur genehmigungsfähigkeit ihres bauvorhabens allgemein oder zum inhalt ihres bebauungsplans? dann vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen beratungstermin mit uns! |
leistungsübersicht für häuslesbauer (pdf) hier klicken | kontakt-e-mail |